GC-Fan S. besucht am 13.04.2008 die Partie FC Luzern-GCZ auf der Luzerner Allmend. Nach Spielschluss nehmen Mitarbeiter der Firma Securitas ein Wortgefecht zwischen S. und einem zivil bekleideten Securitas-Mitarbeiter zum Anlass, S. festzuhalten und zivilen Polizei-Beamten zu übergeben, welche wiederum S.‘s Personalien aufnehmen. Der Sicherheitschef des FCL spricht noch auf Platz ein dreijähriges, schweizweites Stadionverbot aus. Am 06.05.2008 erlässt das Amtsstatthalteramt Luzern eine Strafverfügung wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und versuchter Begünstigung gegen S. S. wird mit einer bedingten Geldstrafe von Fr. 600 und einer Busse über Fr. 200 bestraft. Die Strafuntersuchung wegen Befreiung von Gefangen wird mangels Tatbestand vorzeitig eingestellt.
S sucht über die Verantwortlichen des Grasshopper-Clubs umgehend das Gespräch mit dem FCL-Sicherheitschef . Dieser beharrt jedoch auf der Sichtweise der Polizei, obwohl die GC-Verantwortlichen bezeugen konnten, dass S. sich nicht an einem Angriff auf die Polizei beteiligte.
S. erhebt am 14.05.2008 Einsprache gegen die Strafverfügung. Die Akteneinsicht ergibt, dass die rapportierenden Polizei-Beamten gesehen haben wollen, wie sich S. an einer «öffentlichen Zusammenrottung» beteiligt habe und aktiv Polizeibeamte angriff. An besagtem Spieltag hatte sich tatsächlich eine Auseinandersetzung zwischen Fans und Polizisten ereignet. S war jedoch weder daran beteiligt noch in der Nähe des Vorfalls. Offenbar mussten S.‘s Personalien von den zivilen Polizei-Beamten mit den Personalien jener Personen vertauscht worden sein, die tatsächlich aufgrund der Auseinandersetzung festgenommen wurden.
Parallel zur Strafuntersuchung droht die Kantonspolizei Luzern mit Schreiben vom 25.07.2008 S. ein einjähriges Rayonverbot für die Rayons «Allmend Luzern» und «Bahnhof Luzern» an. S. legt glaubhaft dar, dass er an der Auseinandersetzung mit der Polizei nicht beteiligt war. Die Kantonspolizei Luzern gibt am 30.09.2008 bekannt, dass sie auf ein Rayonverbot gegen S. verzichtet. Ein gravierendes Fehlverhalten könne nicht nachgewiesen werden, zudem geniesse S. einen «guten, gewaltfreien Ruf».
Anlässlich einer untersuchungsrichterlichen Zeugeneinvernahme beharrt ein Polizei-Beamter weiterhin darauf, dass S. am Angriff gegen die Polizei beteiligt gewesen sein soll. Erst zwei Securitas-Mitarbeiter konnten S. entlasten und bestätigen, dass er nicht aufgrund eines Angriffs auf die Polizei sondern aufgrund des Wortgefechts mit einem Securitas-Mitarbeiter den zivilen Polizei-Beamten zugeführt wurde. Am 10.02.2009 wird die Strafuntersuchung gegen S. eingestellt.
Unabhängig von der Strafuntersuchung wurde S.‘s Stadionverbot bereits am 15.01.2009 vom Grasshopper Club, mit welchem S stets den Dialog suchte und bereit war Problempunkte zu diskutieren, vorzeitig aufgehoben.
S. war somit aufgrund einer Verwechslung und falschen Polizeiaussagen rund 9 Monate vom Besuch sämtlicher Profifussball-Spiele in der ganzen Schweiz ausgeschlossen und musste die Strapazen des Strafverfahrens auf sich nehmen.
Verzicht auf Rayonverbot [pdf]
Entscheid Amtsstatthalteramt Luzern [pdf]





